Straßenverkehr: Kurzstreckenbeschleunigung abschaffen ?
Unten stehender Vorschlag ging auch an den Petitionsausschuss des deutschen Bundnestages. Ich erwarte dort aber eher nichts. Dafür kann betreffs der Tiroler Straße gemeldet werden: Das 50-er Schild bei der Kirche ist weg. Jetzt ist also vom Lechfall bis hinter der Kreuzung Theresienbrücke durchgehend Tempo 30. Geht doch.
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Ausgangspunkt für diesen Vorschlag:
Wer aus Tirol kommend nach Füssen fährt, kommt im Ziegelwies mit Kurven, in denen Maximum Tempo 30 gilt. Kurz nach den Kurven, rechts kommt eine Kirche, gilt auf einem geraden Abschnitt für rund 160 bis 170 Meter Tempo 50. Danach, wegen einer Brücke und unübersichtlicher Weiterfahrt, gilt wieder Tempo 30.
Diese kurze Beschleunigungsstrecke (statt durchgehend Tempo 30) hat folgende Nachteile:
– Beschleunigung und gleich wieder abbremsen erhöht den Energieverbrauch.
– Ebenso wird der Reifenabrieb (Mikroplastik) erhöht.
– In dem dann, nach dieser kurzen 50-er Strecke kommenden 30-er Abschnitt ist die Zahl der Geschwindigkeitsüberschreitungen hoch. Dies wurde am 3.12.24 im Verkehrsausschuss der Stadt Füssen bestätigt. Bei durchgehend Tempo 30, ohne Kurzstreckenbeschleunigung, dürfte es deutlich weniger Geschwindigkeitsüberschreitungen in der nächsten 30-er Zone geben, da erst gar nicht auf 50 beschleunigt wird. Dasselbe dürfte gelten, wenn auf Landstraßen auf Tempo 70 reduziert wird und dann für eine relativ kurze Strecke auf 100 erhöht und dann wieder auf 70 (oder weniger, z.B. durch ein Ortsschild) reduziert wird.
– Die Streichung solcher Kurzstreckenbeschleunigungen reduziert die Zahl der Verkehrsschilder und bedeutet dadurch auch eine Ersparnis.
Vor Jahren rief ich beim Bundesverkehrsministerium an. Freundlich wurde mir erklärt, dass für die kurze gerade Strecke (nur bis 170 Meter) keine rechtliche Grundlage für die Beibehaltung der Tempo 30 besteht. Dies könnte für kurze Strecken geändert werden.
Konkret: Von Tempo 50 auf 30 könnte nur reduziert werden, wenn eine nächste Reduktion auf 30 mindestens z.B. 400 Meter entfernt ist. Sonst bleiben aus oben genannten Gründen die 30 durchgehend. Auf Landstraßen, auf denen häufig von Tempo 100 auf Tempo 70 reduziert wird, wird diese Reduzierung nur dann aufgehoben, wenn die nächste Reduktion auf Tempo 70 (oder weniger, z.B. durch ein Ortsschild) mindestens z.B. 700 Meter entfernt ist. Alternativ: Ein Abstand in Meter für alle Straßen gleich.
Was meint die Polizei betreffs einer solchen Änderung?