Floßergasse 22 – Erfolg: Firsthöhe bei neuer Ausschreibung um 2,10 Meter niedriger

Aktualisierung 5. Juli 2023: Ein Erfolg!  Auf meinen Antrag hin teilte mir die Verwaltung mit, dass in der kommenden Ausschreibung die Firsthöhe um 2,10 Meter auf 801,32 MüNN reduziert wird. Die Ausschreibung ist bereits raus und dort ist diese Höhe neu als maximale Firsthöhe genannt.

________________________________________________________________________________________________

In der öffentlichen Ausschreibung für die Floßergasse 22 durch die Stadt hieß es, die maximale Firsthöhe dort betrage 803,42 m ü. NN.   Das ist etwas mehr als die Firsthöhe, die ein vorheriger Investor bis 2015 auch bauen wollte und die durch das Bürgerbegehren auf 801,32 m reduziert werden sollten. Ein Bürgerentscheid wurde hinfällig, denn

https://stadt-fuessen.org/bebauungsplan-a-52-oestliche-flossergasse

Der Bebauungsplan wurde nicht rechtskräftig, somit auch dieser Beschluss nicht rechtlich bindend. Es ist aber eine eindeutige Willensbekundung für die maximale Firsthöhe von 801,32 M ü. NN.  Einige Stadträte sagten mir, über die weit höhere Firsthöhe in der Ausschreibung (803,42) wurden sie weder informiert noch um ihre Zustimmung gefragt. Sollte die „Nichtinformation“ der Fall gewesen sein, empfinde ich das als bodenlose Missachtung dieses Gremiums und seiner deutlichen Entscheidung 2015. Quasi hinter dem Rücken der Stadträte diese Firsthöhe im Vergleich zum Beschluss kräftig raufzusetzen. Rechtlich mag das in Ordnung sein, politisch, finde ich, gar nicht. Auch gegenüber der Öffentlichkeit, die sich 2015 stark für die geringere Firsthöhe engagierte. Was nun? Sollte es eine zweite Ausschreibung mit einer Firsthöhe von 803,42 M ü. NN (oder ähnlich) geben, werden wir sofort ein Bürgerbegehren starten, um die maximal 801,32 zu verteidigen.

 

Hinterlassen Sie einen Kommentar