Floßergasse 22 – Willensbekundung des Stadtrates ignoriert, Firsthöhe ohne Information der Stadträte stark erhöht
In der öffentlichen Ausschreibung für die Floßergasse 22 durch die Stadt hieß es, die maximale Firsthöhe dort betrage 803,42 m ü. NN. Das ist etwas mehr als die Firsthöhe, die ein vorheriger Investor bis 2015 auch bauen wollte und die durch das Bürgerbegehren auf 801,32 m reduziert werden sollten. Ein Bürgerentscheid wurde hinfällig, denn
https://stadt-fuessen.org/bebauungsplan-a-52-oestliche-flossergasse
Der Bebauungsplan wurde nicht rechtskräftig, somit auch dieser Beschluss nicht rechtlich bindend. Es ist aber eine eindeutige Willensbekundung für die maximale Firsthöhe von 801,32 M ü. NN. Einige Stadträte sagten mir, über die weit höhere Firsthöhe in der Ausschreibung (803,42) wurden sie weder informiert noch um ihre Zustimmung gefragt. Sollte die „Nichtinformation“ der Fall gewesen sein, empfinde ich das als bodenlose Missachtung dieses Gremiums und seiner deutlichen Entscheidung 2015. Quasi hinter dem Rücken der Stadträte diese Firsthöhe im Vergleich zum Beschluss kräftig raufzusetzen. Rechtlich mag das in Ordnung sein, politisch, finde ich, gar nicht. Auch gegenüber der Öffentlichkeit, die sich 2015 stark für die geringere Firsthöhe engagierte. Was nun? Sollte es eine zweite Ausschreibung mit einer Firsthöhe von 803,42 M ü. NN (oder ähnlich) geben, werden wir sofort ein Bürgerbegehren starten, um die maximal 801,32 zu verteidigen.
Folgende weitere Zahl zeigt, dass die 803,42 kein „Versehen“ waren: Das Wettbewerbsgrundstück hat 1936 m². „Die Geschossflächenzahl (GFZ) wird für das Wettbewerbsgrundstück mit 0,8 festgesetzt“ heißt es in der gewesenen Ausschreibung. Ein Käufer hätte somit den Anspruch, 1936 mal 0,8, rund 1548 m² Geschossfläche zu errichten. Das dürfte Richtung das Doppelte der Geschossfläche sein, die im Wettbewerbsentwurf des Siegerentwurfes bei der Planung durch die Stadt vorgesehen war. Auch hier: Enorm mehr Geschossfläche ohne Information der Stadträte und der Öffentlichkeit. Jetzt weiß ich, wieso ein Bewerber (Bauunternehmen) für den Bau von 16 Wohnungen ein Gebot abgab.