Bürgerversammlung am 11.11.19

Am Montag, dem 11.11., wird um 19:30 Uhr die Bürgerversammlung der Stadt Füssen.  Ein Bus fährt für Bürger aus Hopfen und Weißensee zum Haus der Gebirgsjäger.

Von mir wurden 2 Fragen und 7 Eingaben eingereicht, die hier folgen:

Frage 1

Neben den Eingaben würde ich noch darum ersuchen, dass in der Bürgerversammlung der städtische Anteil am Neubau des Kindergarten Weidachs  (2,1 Mio. Euro nach den Berichten) etwas differenzierter dargestellt wird. In der Stadtratssitzung von März 2019 heißt es:

„Nach aktueller Aussage der Förderstelle beträgt der Fördersatz der Flächen nach Summenraumprogramm 55% der förderfähigen Kosten. Der erhöhte Fördersatz von 85 % ist der Schaffung von zusätzlichen Betreuungsplätzen vorbehalten.“

Kürzlich wurde informiert, dass die gesamt rund 4,2 Mio. Kosten für die Stadt ungefähr 2,1 Mio. Eigenanteil bedeuten. Deswegen wäre interessant zu erfahren, in welchem Umfang gab es 55 %, in welchem Umfang 85 % Förderung? Wie wird ungefähr der Aufwand für die Aufschüttung sein? Wird dieser auch mit gefördert?

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Frage 2

In der Allgäu Rundschau vom 2.11. steht betreffs des ehemaligen OBI-Gebäudes und der möglichen zukünftigen Nutzung: „Erst einmal muss der Stadtrat die Voraussetzungen schaffen und den Bebauungsplan ändern. Außerdem werden noch Investoren gesucht.“

Ist es nicht von der Reihenfolge her sinnvoll, erst mit einem „gefundenen“ Investor die Bebauungsplanänderung anzugehen. Wer weiß, welche Vorstellungen dieser Investor mitbringt.

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Eingabe 1: Stellplatzsatzung der Stadt. „Altenwohnungen“

Eingabe zur Bürgerversammlung am 11.11.19

Beim Stellplatzsschlüssel als Anlage zur Stellplatzsatzung der Stadt Füssen befindet sich auch die Wohnungskategorie „Altenwohnungen“. Dazu wird konkret Folgendes aufgeführt.

„Die Wohnungen müssen auf Dauer für die Benutzung durch alte Personen bestimmt sein; dies muss in ihrer Ausstattung zum Ausdruck kommen.“

Fragen dazu, zu dem Stellplatzschlüssel der Stadt Füssen und den Ergänzungen dazu:

1. Auf welcher Basis im Baurecht basiert die Definition „Altenwohnungen“?

2. Wie ist die Formulierung „alte Personen“ konkret zu verstehen, welches Alter?

3. In Augsburg findet sich in der Stellplatzsatzung eine konkrete Beschreibung:

a) Altenwohnungen

Senioren ab 60 Jahren bzw. Behinderte ab 50 v.H. Grad der Behinderung (GdB) und Pflegebedürftige ab Pflegestufe 1 des Pflegeversicherungsgesetzes.

Warum findet sich in der Füssener Satzung keine Konkretisierung? Ich spreche mich dafür aus, dies auch in Füssen einzuführen.

3. Mir erschließt sich nicht, dass für Altenwohnungen in der Stellplatzsatzung nur halb so viele Besucherparkplätze (oberirdisch) gefordert werden wie für die anderen Wohnungen. Nämlich für 4 WE (Wohneinheiten) ein Besucherparkplatz statt für 2. Gibt es empirische Grundlagen, dass für diesen Personenkreis nur rund halb so viele Besucher zu erwarten sind? Diese älteren Menschen sind zeitlich eher mehr zu Hause. Manche erhalten Besuche von Hilfs- und Pflegediensten. Es ist auch erklärtes gesellschaftliches Ziel, dass Menschen mit Beeinträchtigungen so lange wie möglich in ihrer Wohnung wohnen bleiben können. Ich denke, sie sollten auf jeden Fall bei Besucherstellplätzen pro Wohnung den anderen Wohnungen gleichgestellt werden.

4. Ähnliches gilt für die Gesamtzahl an Stellplätzen für Altenwohnungen. Während andere Wohnungen laut Stellplatzschlüssel ab 30 m² insgesamt zwei Stellplätze erfordern, sind dies bei den Altenwohnungen gerade mal 0,50 Stellplätze gesamt pro Wohnung. Auch hier sehe ich mindestens eine Verdoppelung auf einen Stellplatz für erforderlich.

5. Wie ist vertraglich gesichert, dass diese Nutzung nur durch alte Personen dauerhaft ist und eine andere ausgeschlossen? Das fordert die Satzung. In Augsburg wird extra in der Satzung darauf hingewiesen, dass für diese Widmung als Altenwohnungen eine dingliche Sicherung erforderlich ist. Das sollte die Stadt Füssen ebenfalls verlangen, auch wegen der folgenden Fragen.

6. Wie wird langfristig geprüft und damit gewährleistet, dass die Vorgabe der Satzung, „auf Dauer“ bleiben Altenwohnungen solche, auch eingehalten wird? Wer prüft und in welchen Zeitabständen?

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Eingabe 2: Neuer Bahnhalt in Füssen?

In Füssen wird ein neuer Bahnhalt ins Auge gefasst („Füssen West“). Rund 1000 Meter vom jetzigen Bahnhof entfernt.

Entscheidendes Kriterium für mögliche neue Haltepunkte nennt die Bayerische Staatsregierung

Wichtigste Voraussetzung bei der Wahl der neuen Standorte ist deren Wirtschaftlichkeit. Der prognostizierte Mehrerlös durch mehr Fahrgäste muss also die Investitionskosten übersteigen.

Dazu:

Aus dem Bericht im Kreisboten vom 24.10.18. Darin heißt es:

„Die Untersuchungen der Technischen Universität (TU) München, die das Projekt begleitet, haben ergeben, dass in 15-Gehminuten nicht nur das Gewerbegebiet, sondern auch die Realschule, die Kaserne, Hotels, die Jugendherberge und viele Wohngebiete, die derzeit vergrößert werden, erreichbar seien.“

In diesen 15 Gehminuten liegt auch der jetzige Bahnhof.

Was scheinbar nicht untersucht wurde: Ein großer Teil der Personen, die hier in 15 Gehminuten einen neuen Bahnhalt erreichen würde, kann den jetzigen Bahnhof in kürzerer, gleicher oder fast gleicher Zeit erreichen. Es ist anzunehmen, dass der jetzige Bahnhof bevorzugt wird, da er erstens in der kühleren Jahreszeit eine beheizte Wartehalle bietet und zweitens dort Lebensmittel oder Zeitschriften erworben werden können. Es spricht vieles dafür, dass das Sicherheitsgefühl der Fahrgäste am jetzigen Bahnhof besser ist als an einem etwas abgelegenen neuem Halt.

Die Untersuchung der TU, die zitiert wird, betrachte ich aus den genannten Gründen betreffs der Frage „neuer Fahrgäste“ für nicht zielführend.

In dem Artikel des Kreisboten heißt es: „Was man dagegen nicht will, ist mehr Verkehr in den Ortsteil zu locken.“ ´Das wäre kontraproduktiv´ so Iacob.“

Folglich ist praktisch keine Entlastung des PKW-Verkehrs auf den Straßen rund um den Bahnhof als Nutzen zu erkennen.  Lediglich 6 P&R-Parkplätze am neuen Bahnhalt sprechen ebenfalls dafür. Schließlich wird der Bürgermeister auch zitiert: Das Ziel sei „die Passanten fußläufig zum Bahnsteig zu bringen oder mit dem Fahrrad“, erklärte Iacob.

Parallel zu den Gleisen verläuft ein Geh- und Radweg vom Haltepunkt Füssen-West zum jetzigen Bahnhof. Welcher Fußgänger oder Fahrradfahrer wird denn für seine Reise denken: „Also die Strecke wollte ich nicht mit dem Zug zurücklegen. Da ich aber rund 1000 Meter Fußweg (Fahrradweg) direkt an den Gleisen zum jetzigen Bahnhof weniger Entfernung habe, nehme ich den Zug. Vom jetzigen Bahnhof wäre ich nicht mit dem Zug gefahren“.   Das sollten wir uns eingestehen, wird ein Minimum an „mehr Fahrgästen“ zur Folge haben. „Der prognostizierte Mehrerlös durch mehr Fahrgäste muss also die Investitionskosten übersteigen“, heißt es oben als Anforderung.

Außerdem: Der Zug fährt kaum an, da ist Bremsen und Halten angesagt,

Diese Investition in den Bahnhalt und die Umgebung erzielt meines Erachtens ein ganz schlechtes Kosten-Nutzen-Verhältnis. Welches nicht dem Grundsatz einer sparsamen Haushaltsführung entspricht. In der Niederschrift der Stadtratssitzung vom April 2017 heißt es:  „Sollte sich bei der Planung herausstellen, dass bei einer späteren Bewertung das Kosten-Nutzen-Verhältnis nicht mehr ausreichend gegeben sein sollte, ist ein Abbruch noch möglich.“  Das sollte erfolgen.

Neue Fahrgäste sind durch diesen Haltepunkt praktisch nicht zu erwarten. Nur einige Personen, die sowieso die Bahn benutzen, würden an diesem neuen Bahnhalt ein- oder aussteigen. Nicht zu vergessen, verlängert sich durch diesen neuen Halt auch die Fahrzeit.

Darüber hinaus ist die städtische Fläche im FNP (Flächennutzungsplan) als Baugebiet gewidmet. Wohnungsbau wäre möglich. Mit günstigeren Mieten, da das Grundstück im Besitz der Stadt ist.

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Eingabe 3: Gehwegbreite  auf der Nordseite der Bahnhofstraße

Im Bebauungsplan W 43 ist geplant, den Gehweg auf der Nordseite zu reduzieren.

Im Kreisboten vom 25.11.2017 wird darüber berichtet. Angedacht ist eine Reduzierung dieses sehr viel genutzten Gehweges um rund 38 Zentimeter, um die Fahrbahn zu verbreitern. „Daneben soll der Parkstreifen am Luitpoldparkhotel um einen Meter erweitert werden, damit hier künftig Reisebusse zum Be- und Entladen halten können. Die nötige Fläche dafür, will man vom nordseitigen Gehsteig abzwacken.“

Ich möchte hier gar nicht auf die Verringerung der Gehwegbreite zugunsten der Parkbucht eingehen. Das ist so widersinnig und fußgängerfeindlich, dass es wohl, wie ich hörte, vom Tisch ist.

Es bleiben die bis zu 38 Zentimeter für die Fahrbahnbreite. Was ist ein Hauptproblem in der Bahnhofstraße? In der Parkbucht des Hotels parken PKW. Ein Bus fürs Hotel hält auf der Fahrbahn und es entsteht ein Rückstau. An diesem werden auch rund 38 Zentimeter mehr Fahrbahnbreite fast nichts ändern. Außerdem bleibt die Verschlechterung für die Gehwegbreite auf der Nordseite.

ich halte folgenden Vorschlag für deutlich geeigneter für die Bahnhofstraße:

Die Parkbucht auf der Südseite der Straße wird beseitigt und die Fläche, wo möglich, der Fahrbahnbreite zugeschlagen. Auf der Südseite gilt dann absolutes Halteverbot und nur Busse dürfen zum Ein- und Aussteigen halten. Dies bewirkt folgende Vorteile:

1.  Der haltende Bus hält am Gehweg auf der Südseite. Neben ihm kann der Verkehr auf zwei Spuren weiterfließen.

2.  Die für diese zentrale Lage sehr erwünschten Verkehrsteilnehmer gewinnen erheblich. Deutlich breitere Räume für Fahrradfahrer und die ÖPNV-Busse. Eventuell reicht es auch für einen Fahrradstreifen wie in der Hiebelerstraße.

3.  Ebenfalls ist dies ein Gewinn für die sehr vielen Fußgänger auf der Nordseite der Bahnhofstraße. Ihr Gehweg bleibt in der Breite wie jetzt.

Zusammengefasst eine Verbesserung für Fahrradfahrer und ÖPNV-Busse und keine Verschlechterung für die vielen Fußgänger.

Meines Erachtens ist dies ganz klar die zukunftsweisende Veränderung dort. Auch in anderen Städten werden Stellplätze im Zentrum zugunsten anderer Verkehrsteilnehmer reduziert. Beispielsweise sprach sich Im Januar 2019 der Bezirksausschuss Isarvorstadt in München dafür aus, alle Parkplätze auf der belebten Fraunhoferstraße abzuschaffen und breitere Flächen für Fußgänger und Fahrradfahrer zu schaffen.

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Eingabe 4 und 5:  Transparenzgewinn

In der öffentlichen Sitzung kann jeder Zuschauer sehen, welcher Stadtrat wie abstimmt. Dieses Abstimmungsverhalten kann auch in der Presse oder im Internet veröffentlicht werden.

In der Niederschrift taucht das Abstimmungsverhalten nicht auf.

Einen Schritt weiter geht die Stadt Penzberg (ca. 16700 Einwohner). Wenn dort Beschlüsse der Gremien nicht einstimmig erfolgen, werden die Namen der Stadträte mit der unterlegenen Position in der Niederschrift veröffentlich. Das Abstimmungsverhalten der Stadtratsmitglieder wird öffentlich gemacht, ein Beispiel aus der Niederschrift vom 25.4.2017, Tagesordnungspunkt 10:

  1. Beschluss:
    Der Stadtrat beschließt den Antrag der Stadtratsfraktion BfP auf öffentliche Bekanntmachung der Tagesordnung von nichtöffentlichen Sitzungen gem. des Art. 52 Abs. 1 Satz 1 GO zu befürworten.Mehrheitlich beschlossen Ja 15
    Nein 5 (StRe Geiger, Kühberger, Eberl, Probst, Dr. Bauer)

Dieses Abstimmungsverhalten zu protokollieren, ist ein geringer zeitlicher Mehraufwand, der einen großen Transparenzgewinn zur Folge hat.

Vor Kommunalwahlen kann sich der Bürger bei Interesse informieren, wie ein wieder kandidierender Stadtrat zu Sachthemen abstimmte. Besonders für Neubürger einer Stadt, die erstmals an den Kommunalwahlen teilnehmen und eventuell erst ein halbes Jahr vor der Wahl zugezogen sind, eine große Hilfe! Durch die Bekanntgabe des Abstimmungsverhaltens bleibt der Kandidat für den Neubürger kein „unbeschriebenes Blatt“ mehr.

Es ist nicht nur das Bekanntgeben des Abstimmungsverhaltens im obigen Beschluss nachahmenswert, sondern auch der Inhalt des Beschlusses. Die Bekanntgabe der Tagesordnung der nichtöffentlichen Sitzung auch in Füssen. Immer mehr Städte machen dies so, München z.B. seit vielen Jahren. Mit einer Beschreibung des Themas, ohne dass geheimhaltungspflichtige Informationen darin enthalten sind. In Penzberg sehen diese Veröffentlichungen anhand von 2 Beispielen für den Stadtrat aus 2019 wie folgt aus (auch bei den Ausschüssen wird dies so gehandhabt):

24.9.2019

22.10.2019

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Eingabe 6: Geh- und Radweg an den Gleisen, nördlich der Neubauten in der von-Freyberg-Straße 

Am 9.4.2013 wurde im Bauausschuss das kommunale Einvernehmen für die Neubauten in der von-Freybergstraße, westlich des Busbahnhofes, erteilt. Im Beschluss Nr. 49 heißt es:

1. Die nördliche Erschließungsstraße muss für Fußgänger und Fahrradfahrer öffentlich nutzbar sein; dies muss durch Eintragung von Dienstbarkeiten gesichert werden.

2018 wurde sowohl im Bauausschuss (5.6.) wie auch im Verkehrsausschuss (11.9.) darüber gesprochen, dass es diese Dienstbarkeit gibt für einen für alle nutzbaren Geh- und Radweg zwischen den Neubauten an der von Freyberg-Straße und den Gleisen.

Entgegen dieser Dienstbarkeit hat die Eigentümergemeinschaft an beiden Seiten dieses Weges (Ost und West) jeweils ein Schild aufgestellt „Kein öffentlicher Weg“. Das ist falsch. Der Weg ist nicht öffentlich gewidmet, aber für alle nutzbar. Ein Schild „Nutzung auf eigene Gefahr“ wäre ebenfalls zulässig. Oder „Langsam fahren, spielende Kinder“.

In dem Beschluss am 11.9. zu dem Thema heißt es:

„Des Weiteren muss die Beschilderung geändert werden.“

Und der Bürgermeister wird zitiert: „Es ist aber nicht möglich eine Dienstbarkeit zu hintergehen.“

Dies geschieht aber, seit die Wohnanlage fertig gestellt ist. Ich sehe durch die Beiträge in den Niederschriften keine Bereitschaft bei der Verwaltung der Wohnanlage, dem Beschluss vom 11.9. nachzukommen. Ich denke, es ist deswegen jetzt angesagt, den Vorschlag eines Stadtrates in einer Sitzung zu dem Thema umzusetzen:

Direkt vor Beginn des Privatgrundstückes wird von beiden Seiten auf städtischem Grund vor dem Geh-/Radweg ein Schild aufgestellt. Entweder, wenn möglich, das blaue Schild für gemeinsamen Geh- und Radweg. Sollte dies verkehrsrechtlich nicht möglich sein, was ich nicht vermute, dann ein Schild mit Text „Öffentlich nutzbarer Geh- und Radweg“.

Auch mit diesen Schildern kann weiterhin das Gespräch mit der Verwaltung der Wohnungsanlage geführt werden. Diese Gespräche gab es mehrmals, wie erkennbar, ohne Verbesserung. Wie es bisher läuft, habe ich das Gefühl, würde sich noch jahrelang nichts an der Situation ändern. Deswegen sollte die Stadt nach so langer Zeit im obigen Sinne handeln und weiterverhandeln.

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Eingabe 7 ist oben die Frage 2

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Eingabe 8: Transparenzgewinn durch Veröffentlich der städtbaulichen Verträge

Für viele Vorhaben im Rahmen von Bebauungsplänen werden städtebauliche Verträge zwischen dem Investor und der Stadt abgeschlossen. Meist geschieht dies im Zusammenhang mit einem vorhabenbezogenen Bebauungsplan.

In § 11 des Baugesetzbuches (BauGB) sind städtebauliche Verträge geregelt.

https://www.gesetze-im-internet.de/bbaug/__11.html

Das Bebauungsplanverfahren selber ist öffentlich.

Es ist im § 11 des BauGB erkennbar, dass eine ganze Menge wichtiger Regelungen und Bestimmungen im städtebaulichen Vertrag getroffen werden können, inklusive viele für die Öffentlichkeit interessante. Der Nachteil für die Öffentlichkeit ist bisher, dass dieser Vertrag kein Bestandteil des zu veröffentlichenden Bebauungsplanverfahrens darstellt. Er wird also nicht veröffentlicht.

Die Möglichkeit einer Veröffentlichung ist aber meines Wissens vorhanden und es finden sich bei einer Recherche gleich etliche Städte, die dies bürger- und transparenzfreundlich so handhaben. Hamburg zum Beispiel seit vielen Jahren. Oder hier ein Beispiel aus Grafing:

https://sessionnet.grafing.de/bi/to0050.php?__ktonr=3705

Natürlich gilt generell, was auch dort als Einleitung formuliert wurde:

(Personenbezogene Daten bzw. der Geheimhaltung und Verschwiegenheit unterliegende Vertragsinhalte sind als Textlücke dargestellt)

Es gibt nicht so viele solcher Verträge, als das die Veröffentlichung mit genannten Einschränkungen für die Verwaltung einen größeren Arbeitsaufwand darstellt. Und wie am Beispiel aus Grafing deutlich zu erkennen, wird dort mit 18 Paragrafen wirklich viel geregelt, was für die Öffentlichkeit von Interesse ist. Der Vertrag wird erst veröffentlicht, wenn er von den Vertragsparteien unterzeichnet ist.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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