Bürgerversammlung der Stadt Füssen am 18. November 2021

Für die Bürgerversammlung sandte ich 2 Eingaben zum Thema Transparenz:

Eingabe: Transparenzgewinn In der öffentlichen Sitzung kann jeder Zuschauer sehen, welcher Stadtrat wie abstimmt. Dieses Abstimmungsverhalten kann auch in der Presse oder im Internet veröffentlicht werden.

In der Niederschrift taucht das Abstimmungsverhalten nicht auf.

Einen Schritt weiter Richtung Transparenz geht die Stadt Penzberg (ca. 16700 Einwohner). Wenn dort Beschlüsse der Gremien nicht einstimmig erfolgen, werden die Namen der Stadträte mit der unterlegenen Position in der Niederschrift veröffentlich. Das Abstimmungsverhalten der Stadtratsmitglieder wird öffentlich gemacht, ein Beispiel aus der Niederschrift vom 25.4.2017, Tagesordnungspunkt 10:

3. Beschluss: Der Stadtrat beschließt den Antrag der Stadtratsfraktion BfP auf öffentliche Bekanntmachung der Tagesordnung von nichtöffentlichen Sitzungen gem. des Art. 52 Abs. 1 Satz 1 GO zu befürworten. Mehrheitlich beschlossen Ja 15 Nein 5 (StRe Geiger, Kühberger, Eberl, Probst, Dr. Bauer)

Dieses Abstimmungsverhalten zu protokollieren, ist ein geringer zeitlicher Mehraufwand, der einen großen Transparenzgewinn zur Folge hat.

Vor Kommunalwahlen kann sich der Bürger bei Interesse informieren, wie ein wieder kandidierender Stadtrat zu Sachthemen abstimmte. Besonders für Neubürger einer Stadt, die erstmals an den Kommunalwahlen teilnehmen und eventuell erst ein halbes Jahr vor der Wahl zugezogen sind, eine große Hilfe! Durch die Bekanntgabe des Abstimmungsverhaltens bleibt der Kandidat für den Neubürger kein „unbeschriebenes Blatt“ mehr.

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2. Eingabe:

Für viele Vorhaben im Rahmen von Bebauungsplänen werden städtebauliche Verträge zwischen dem Investor und der Stadt abgeschlossen. Meist geschieht dies im Zusammenhang mit einem vorhabenbezogenen Bebauungsplan.

In § 11 des Baugesetzbuches (BauGB) sind städtebauliche Verträge geregelt. https://www.gesetze-im-internet.de/bbaug/__11.html

Das Bebauungsplanverfahren selber ist öffentlich. Es ist im § 11 des BauGB erkennbar, dass eine ganze Menge wichtiger Regelungen und Bestimmungen im städtebaulichen Vertrag getroffen werden können, inklusive viele für die Öffentlichkeit interessante. Der Nachteil für die Öffentlichkeit ist bisher, dass dieser Vertrag kein Bestandteil des zu veröffentlichenden Bebauungsplanverfahrens darstellt. Er wird also nicht veröffentlicht.

Die Möglichkeit einer Veröffentlichung ist aber meines Wissens vorhanden und es finden sich bei einer Recherche gleich etliche Städte, die dies bürger- und transparenzfreundlich so handhaben. Hamburg zum Beispiel seit vielen Jahren. Oder hier ein Beispiel aus Grafing: https://sessionnet.grafing.de/bi/to0050.php?__ktonr=3705 Natürlich gilt generell, was auch dort als Einleitung formuliert wurde: Personenbezogene Daten bzw. der Geheimhaltung und Verschwiegenheit unterliegende Vertragsinhalte sind als Textlücke dargestellt

Es gibt nicht so viele solcher Verträge, als das die Veröffentlichung mit genannten Einschränkungen für die Verwaltung einen größeren Arbeitsaufwand darstellt. Und wie am Beispiel aus Grafing deutlich zu erkennen, wird dort mit 18 Paragrafen wirklich viel geregelt, was für die Öffentlichkeit von Interesse ist. Der Vertrag wird erst veröffentlicht, wenn er von den Vertragsparteien unterzeichnet ist.

 

1 Kommentar

  1. Veröffentlicht von Jürgen Brecht am 9. November 2021 um 10:13

    Aus unbekannten Grund bekomme ich diesen Kommentar nicht hier freigeschaltet:

    Hallo Jürgen
    Das sind sehr interessante Fragen Super

    Gruß Reiner – der Besucher in den Sitzungen

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