„Amtliche Bekanntmachung der Stadt Füssen“ zur Stichwahl des Bürgermeisters

Unten findet sich ein Bild aus der letzten Seite des Füssener Blatter (Allgäuer Zeitung) vom 24. März, zwei Mal:  „Amtliche Bekanntmachung der Stadt Füssen“

Dazu schrieb ich gestern der Verwaltung folgende Mail. Sobald eine Antwort dazu kommen sollte, werde ich sie hier veröffentlichen. Dies ist umgehend erfolgt, einen Dank an die Verwaltung für diese schnelle Stellungnahme. Sie findet sich unten.

„Sehr geehrte Damen und Herren,

in den beiden Bekanntmachungen heute auf Seite 28 heißt es:  „Beschlüsse, die nicht in nichtöffentlicher Sitzung gefasst wurden, werden der Öffentlichkeit bekannt gegeben, sobald die Gründe für die Geheimhaltung weggefallen sind“.

Das erste „nicht“ ist eines zuviel. Wegen der doppelten Verneinung  entsteht so praktisch die Aussage:   „Beschlüsse, die in öffentlicher Sitzung…“

Mit freundlichen Grüßen

Jürgen Brecht“

 

 

 

Sehr geehrter Herr Brecht,

vielen Dank für Ihren Hinweis auf falsche bzw. irreführende Wiedergaben in den beiden amtlichen Bekanntmachungen der Sitzungen des Wahlausschusses zur Feststellung der Ergebnisse der Bürgermeister-Stichwahl und Stadtratswahl vom 20.03.2020 (veröffentlicht in der Allgäuer Zeitung am 24.03.2020) – Ihr Hinweis auf Ziffer 1 …..Beschlüsse, die nicht in nichtöffentlicher Sitzung gefasst werden, werden der Öffentlichkeit….

Dies wurde falsch in der AZ wiedergegeben, das „nicht“ ist natürlich nicht richtig – richtig: Beschlüsse, die in nichtöffentlicher…..

Die beiden Bekanntmachungen wurden am 20.03.2020 jedoch  richtig öffentlich am Rathaus ausgehängt und auch richtig auf unserer Homepage veröffentlicht.

Mit freundlichen Grüßen

Markus Gmeiner

Verwaltungsfachwirt

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