Tagesordnung der nichtöffentlichen Sitzungen
Am 3. Januar 2018 wurde im Kreisboten berichtet: In 2017 wurden im Stadtrat Füssen und in der Ausschüssen 255 Beschlüsse in öffentlichen Sitzungen gefasst und 324 in nichtöffentlichen Sitzungen. Wir sehen das große Gewicht des nichtöffentlichen Teiles. Um die Bürger zumindest zu informieren, worum es in den nichtöffentlichen Tagesordnungspunkten geht, veröffentlichen München und andere Städte die Tagesordnung der nichtöffentlichen Sitzungen. Ohne Anlagen natürlich – aber bürgerfreundlich. Dadurch können sich Bürger informieren, worüber nichtöffentlich gesprochen wird. In München sieht das im Dezember 2017 so aus, wie es unten zu finden ist.
Starnberg beschloss erst vor wenigen Monaten die Tagesordnung der nichtöffentlichen Sitzungen zukünftig öffentlich zu machen:
https://lokales-aus-starnberg.blog/tag/tagesordnung/
Und was erfreulich ist: Neben den Oppositionsparteien im bayerischen Landtag, die überwiegend schon lange für Transparenz bei nichtgeheimen Informationen sind, findet sich auch in der CSU mehr Engagement in diese Richtung. Dieser Antrag der CSU des Ortsverbandes Wessling vom August 2017 ist vorbildlich:
CSU Antrag für Veröffentlichung der gesamten Tagesordnung
Sogar die Veröffentlichung des Abstimmungsverhaltens für Beschlüsse in nichtöffentlicher Sitzung wird beantragt. Es geht viel in Sachen Transparenz, wenn die Mehrheit im Gemeinderat dies wünscht.
Hier die nichtöffentliche Tagesordnung in München:
https://www.ris-muenchen.de/RII/RII/ris_sitzung_nto.jsp?risid=4207828
Ganz unten findet sich ein Beispiel. Bereits seit Januar 2011 findet diese Veröffentlichung der Tagesordnung der nichtöffentlichen Sitzungen in München statt. Mittlerweile betrifft es einige 1000 Tagesordnungspunke und zeigt: Es geht ohne Komplikationen.
Deswegen stimmt der Gemeinderat Neuried (bei München) auch am 24.11.2015 einstimmig für die zukünftige Veröffentlichung der Tagesordnung der nichtöffentlichen Sitzung.
http://www.neuried.sitzung-online.de/bi/to020.asp?TOLFDNR=2786
Die Begründung der Antragsteller sollte auch in Füssen überzeugen und findet sich unter folgendem Link
http://www.gruene-ml.de/neuried/front_content.php?idart=711
„Laut Artikel 52 Absatz 1 der Bayerischen Gemeindeordnung (BayGO) sind Sitzungen des Gemeinderats unter Angabe der Tagesordnung ortsüblich bekanntzumachen. Da in Artikel 52 keine Einschränkungen auf öffentliche Sitzungen vorgenommen wird, bezieht sich Artikel 52 auf alle Sitzungen des Gemeinderats: auf öffentliche als auch auf nichtöffentliche.
So ist im Standardkommentar Kommunalverfassungsrecht Bayern vom Juni 2014 zu lesen:
- „Zeitpunkt und Ort der Sitzungen des Gemeinderats, d.s. alle öffentlichen ebenso wie die nichtöffentlichen Sitzungen, sind unter Angabe der Tagesordnung spätestens am 3. Tag vor der Sitzung ortsüblich bekanntzumachen. Die ortsübliche Bedkanntmachung nach Absatz 1 Satz 1 ist Voraussetzung für die praktische Verwirklichung des Grundsatzes der Öffentlichkeit, der im demokratischen Staat für die Allgemeinheit von grundlegender Bedeutung ist.“H.-J. Wachsmuth; Standardkommentar zur BayGO
Traditionell noch weit verbreitet ist im Gegensatz dazu die überholte Auffassung, die Tagesordnung nichtöffentlicher Sitzungen brauche nicht bekanntgemacht zu werden, da der Sinn der Bekanntmachung der Tagesordnung ausschließlich darin bestehe, den Bürgern die Möglichkeit zu geben, an der Sitzung teilzunehmen. Dies treffe auf nichtöffentliche Sitzungen aber nicht zu. Diese Argumentation steht weder im Einklang mit dem Wortlaut von Artikel 52 Absatz 1, noch berücksichtigt sie, dass allein die Information, mit welchen Themen sich der Gemeinderat befasst, für die Presse als auch für die interessierte Öffentlichkeit bereits einen Wert an sich darstellt – auch wenn keine Möglichkeit zur Teilnahme an der Sitzung besteht.“
Hier prognostiziert die Tegernsee Stimme auf Grund der Entwicklungen ein mögliches baldiges Ende der Geheimhaltung der Tagesordnung nichtöffentlicher Sitzungen. Möge das so eintreten:
https://tegernseerstimme.de/geheime-sitzungen-als-auslaufmodell/
Hier, wie oben verlinkt, ein Bespiel aus München: