Bebauungsplan Weißensee – Strandbad

 

Stadt Füssen: Ergebnis des Bürgerentscheides

 

Ganz aktuell: Der Bürgerentscheid wurde gewonnen. Über 3100 Wahlberechtigte stimmten für den Erhalt der Kioskanlage, das waren rund 85 % der abgegebenen Stimmen. Hier berichtet der Kreisbote

Kreisbote über Wahlausgang

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Die Aufstellung eines Bebauungsplanes bedeutet Folgekosten. Am 25.7.2017 liegt der Antrag im Stadtrat, einen Bebauungsplan für den Neubau des Strandbades Weißensee aufzustellen. Mein erster Gedanke beim Lesen der Niederschrift dieser Sitzung war: „Da werden gleich grobe Schätzungen genannt: Was würde eine Sanierung der Anlage an Kosten verursachen? Was würde ein Abriss mit Entsorgungskosten und der Neubau mit Stützpfeilern grob an Kosten verursachen?“ Getäuscht, alles geht ohne Zahlen über die Bühne. Erstaunlich! Es geht um den Tagesordnungspunkt 3 der folgenden Niederschrift mit Beschluss Nr. 47:

Niederschrift Stadtratssitzung vom 25.7.17

Die Stadtverwaltung schlägt dem Stadtrat Füssen am 25.7.2017 vor, einen Bebauungsplan Weißensee – Strandbad. Geplant ist darin ein Neubau beim Strandbad Weißensee. Hier die Zeichnung des Bebauungsplanes (wohl klar zum Vergrößern):

http://www.stadt-fuessen.de/zeichnung-bebauungsplan

Derzeit gibt es am Strandbad eine Toilette (guter Zustand), einen Pavillion (guter Zustand) und einen Kiosk mit Gastronomie (mit Mängeln, es gab einen Betrieb der Anlage 2017).

Im Januar 2018 übergab eine Initiative aus Weißensee über 1000 Unterschriften den den Bürgermeister für den jetzigen Standort. Wie mir gesagt wurde, waren die Weißenseer immer dafür, am jetzigen Standort neu zu bauen oder zu sanieren.

Dort, wo der Neubau hinsoll, sind rund 14 Meter weicher Untergrund. Eine teure Abstützung würde erforderlich sein. Zu den Kosten hinzu für Abriß, Entsorgnung und Neubau der Anlage. Eine Relation, die vehement für eine Sanierung spricht.

Dann heißt es am 25.7. 2017 zum möglichen neuen Standort des Gebäudes in der Niederschrift der Stadtratssitzung als Vorteil:  „Landschaftsschonend, da Randlage“.

Ich schaute mir den angedachten Baugrund an, eine Biotopgrenze geht mitten durch. Können Sie in obiger Bebauungsplanzeichnung nachsehen. Das wird aber in der Sitzung im Juli nirgends den Stadträten mitgeteilt. Auf meinen Hinweis hin begutachten zwei Personen vom BUND Naturschutz das Gelände und erheben Einspruch mit unten stehendem Schreiben im Novermber 2017.  So was wird den Stadträten als „landschaftsschonend“ dargestellt.

Das Projekt ist ökonomisch und ökologisch eine glatte Fehlentscheidung.  Reine Fixierung auf Neubau auf ungeeignetem Grund.  Statt „landschaftsschonend“ erweist sich der Standort als zerstörerisch für ein Biotop. Durch die umfassenden Bauarbeiten und die anschließende öffentliche Nutzung würde nicht nur die Biotopfläche des Baugrundstückes ruiniert, sondern weit mehr dieser Biotopfläche.Deswegen wird ein Zaun ins Auge gefasst. Das jetzige Erscheinungsbild leidet darunter.

Walter Hundhammer hatte jeweils zwei Gespräche mit Paul Jakob und Frau Hummel vom Landratsamt. Beidemale wurde ihm versichert, daß der Neubau, falls es dazu kommen sollte auf keinen Fall ins Biotop hineingebaut würde, sonder deutlich nach Westen in die Liegewiese verschoben wird.

Interessant ist eine Mail von Herr Michael Käs vom 27.11.2017. Auszug;

„Walter Hundhammer hatte jeweils zwei Gespräche mit Paul Jakob und Frau Hummel vom Landratsamt. Beidemale wurde ihm versichert, daß der Neubau, falls es dazu kommen sollte auf keinen Fall ins Biotop hineingebaut würde, sonder deutlich nach Westen in die Liegewiese verschoben wird.“

Das überrascht mich, ist doch die Aufstellung oder Änderung eines Bebauungsplanes Sache des Stadtrates, da kann niemand sonst etwas „versichern“.

Im November 2017:
Bund Naturschutz Ortsgruppe Füssen

Michael Käs

Venetianerwinkel 29b

87629 Füssen

 

An

Das Landratsamt Ostallgäu

z.H. der Fachbereiche Bauen und Umwelt

 

Betreff: Bebauungsplan Weisensee Strandbad

Sehr geehrte Damen und Herrn,

wie wir dem Bebauungsplan der Stadt Füssen betreffend  Weisensee Strandbad entnehmen können, soll das neue Strandbadgebäude zur Hälfte in einem sehr schützenswerten Biotop (Orchideenwiese) liegen. Die Biotopgrenze verläuft von West nach Ost mitten durch die Baufläche. Das ist so sicher nicht rechtens. Wir erheben deshalb Einspruch gegen diese Bebauung. Zumal es doch sicher möglich wäre, das Gebäude weiter in Richtung Süden in den Bereich der Liegewiese zu verschieben. Durch den Abriss des alten Gebäudes wird doch Platz frei für einen neuen Liegewiesenbereich. Es müssten dann auch weniger Bäume gefällt werden. Außerdem ist zu erwarten, dass beim Bau des geplanten Gebäudes und der Anlage entsprechender Infrastruktur um das Gebäude weitere Biotopfläche beeinträchtigt wird.  Es ist für uns einfach nicht einsichtig, warum ohne Not wieder einmal ein Biotop zerstört werden soll.

Hochachtungsvoll

Michael   Käs                                            Walter Hundhammer

P.S.: Eine Kopie des Schreibens geht an die Stadt Füssen z.H. Herrn Bürgermeister Paul Jakob und der Stadträte

 

8 Kommentare

  1. Veröffentlicht von Jürgen Brecht am 14. Februar 2018 um 15:17

    Die Abstimmung über den Antrag, den Bebauungsplan erst mal auf Eis zu legen, wird hier ausführlich im Blog von Christine Fröhlich dargestellt:

    http://www.blickpunkt-fuessen.de/2018/02/11/strandbad-weissensee-wird-zur-zerreissprobe/

    Der Antrag wurde mit 12 zu 12 Stimmen abgelehnt. Mit der Stimme der Stadträtin Frau Dr. Derday. Auf die Frage eines Stadtrates an Herrn Rist nach einer möglichen Befangenheit wurde diese verneint, da die Tochter von Frau Dr. Derday und einer der Bewerber für den Neubau ohne Trauschein zusammen lebten. Diese Rechtsauffassung bestätigte auch die Mommunalaufsicht in Marktoberdorf und die Aufsicht des Bezireks Schwaben.

    Die Prüfung dieses Sachverhaltes erfolgt durch ein Rechtsgutachten, welches ich in Auftrag gab.

  2. Veröffentlicht von Jürgen Brecht am 19. Februar 2018 um 17:16

    Nun ist das eingetreten, was von mir in einem Leserbrief Ende November 2017 in der Allgäuer Zeitung vermutet wurde. Ein Bürgerbegehren für die Sanierung der jetzigen Anlage statt eines Neubaus. Hier der Leserbrief:

    „Durch die für einen Neubau erforderlichen umfangreichen Bauarbeiten und die anschließende öffentliche Nutzung mit Gastronomie würde nicht nur die Biotopfläche des Baugrundstückes ruiniert, sondern auch nördlich davon die wertvolle Wiese. Der Neubau wäre zu nah daran, Leute laufen herum, Kinder spielen…

    Derzeit besteht am Weißensee eine Anlage mit Toilette (guter Zustand), einen Pavillion (guter Zustand) und einen Kiosk mit Gastronomie (mit Mängeln, Betrieb war jedoch auch 2017 möglich). Der Bebauungsplan sieht vor, die gesamte bestehende Anlage abzureißen.

    Es entständen erheblich Kosten für Abriss und Entsorgung der bestehenden Gebäude und Neubau der Anlage. Unter der Neubaufläche wären Stützen mit hohem Aufwand erforderlich, da erst in rund 14 Metern (!) Tiefe fester Grund besteht. Ein Vergleich, der vehement für die Beibehaltung des jetzigen Standortes spricht. Der Neubau wäre eine ökonomische und ökologische Fehlentscheidung.

    Sollten die Pläne für diesen Neubau weiter verfolgt werden, wird sich ein Bürgerbegehren für den jetzigen Standort nicht vermeiden lassen..“

  3. Veröffentlicht von Jürgen Brecht am 19. Februar 2018 um 17:19

    Jetzt ist das Rechtsgutachten zur oben beschriebenen Befangenheitsthematik fertig. Es kommt zu dem Schluss, dass die eheähnliche Lebensgemeinschaft keine Befangenheit darstellt. Jedoch:

    5. Enkelkinder

    a) Anwendungsbereich

    Die Enkelkinder der R sind als Verwandte zweiten Grades unproblematisch von Art. 49 Abs. 1 GO erfasst.

    b) Vorteil

    Der Vorteil für diese liegt darin, dass sich ihr wirtschaftlicher Stand verbessert. Denn gemäß §§ 1612 und 1612a BGB leitet sich der Unterhaltsanspruch der Kinder von der Einkommenssituation der Eltern ab.

    Wenn der P also mehr verdient, weil er in Folge des Stadtratsbeschlusses eine zusätzliche Einnahmequelle erhält, profitiert hiervon nicht nur der P selbst, sondern auch seine unterhaltsberechtigten Familienmitglieder.

    c) unmittelbar

    Dieser Vorteil ist auch unmittelbar.

    Zwar könnte man annehmen, dass es zunächst nur der P ist, der als Vertragspartner der Stadt auch Begünstigter des Beschlusses ist. Auswirkungen auf andere Personen seien grundsätzlich nur eine Art Reflex dieser Entscheidung.

    Für die Enkelkinder der R, die Kinder des P, gilt dies aber nicht. Der Unterschied zur Situation der T ist, dass sich der Unterhalt der Kinder des P gerade aus dem Gesetz ergibt. Der Anspruch entsteht gleichsam von selbst, sobald sich die Einkommenssituation der Eltern ändert. Es braucht also hier keines Dazwischentretens einer Vereinbarung oder einer freiwilligen Aufstockung des Unterhalts, sondern die Kinder profitieren sofort und damit eben unmittelbar von den Einkünften ihres Vaters.

    Insoweit kommt es natürlich nicht darauf an, ob die R von der Begünstigung ihrer Enkelkinder einen persönlichen Vorteil hat. Man braucht also nicht etwa darauf abzustellen, ob ansonsten die R zum Unterhalt herangezogen würde oder ähnliche fernliegende Überlegungen zu ergreifen. Es ist nach der Konzeption des Gesetzes völlig ausreichend, dass ein von Art. 49 Abs. 1 GO erfasster Verwandter einen finanziellen Vorteil erhält, unabhängig davon, ob und wie sich dieser Vorteil beim Gemeinderatsmitglied selbst manifestiert.

    V. Demnach erscheint es im Ergebnis so, dass die Stadträtin R hier befangen im Sinne von Art. 49 Abs. 1 der Gemeindeordnung war, da ihre Enkelkinder einen finanziellen Vorteil von der Entscheidung haben (Punkt IV.5.). Ihre Stimme ist demgemäß ungültig und bei der Ermittlung des Abstimmungsergebnisses herauszurechnen (Punkt III.2.). Der Beschluss, die Pläne rückgängig zu machen, hat somit die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen gefunden und wurde angenommen.

  4. Veröffentlicht von Jürgen Brecht am 23. Februar 2018 um 16:24

    Vor dem 27.2. wird die Interessensgemeinschaft für den Erhalt des Kiosk 2440 Unterschriften übergeben, die in kurzer Zeit für das Bürgerbegehren zusammen kamen:

    https://www.kreisbote.de/lokales/fuessen/interessengemeinschaft-erhalt-kiosk-weissensee-sammelt-2440-unterschriften-buergerbegehren-9626518.html

  5. Veröffentlicht von Jürgen Brecht am 16. März 2018 um 16:16

    Das Bürgerbegehren wurde im Stadtrat für zulässig erklärt. Rund 4 Wochen, bis zum 22. Juli, wird es den EU-Bürgern, die in Füssen mit Hauptwohnsitz gemeldet sind, möglich sein, abzustimmen. Zu den Öffnungszeiten des Bürgerbüros mit Ausweis (und, wenn möglich, mit Wahlschein) und zuletzt am Sonntag, dem 22.7., von 8 bis 18 Uhr in den Wahlkabinen.

    Herbert Dopfer, Füssen-Land, wird vorher noch den Antrag einbringen, dass der Stadtrat sich die Ziele des Bürgerbegehrens zu eigen macht. Dann entfielen die Kosten des Bürgerentscheides,, geschätzte 30000 Euro. Der Bericht im Kreisboten:

    https://www.kreisbote.de/lokales/fuessen/stadtrat-herbert-dopfer-will-neuerliche-abstimmung-9680009.html

  6. Veröffentlicht von Jürgen Brecht am 9. April 2018 um 9:55

    Aktualisierung: Es gibt einen Antrag auf ein Ratsbegehren:

    https://www.kreisbote.de/lokales/fuessen/dritter-buergermeister-will-buergerentscheid-zustimmen-9753230.html

    Und am 10. April heißt es auf der Tagesordnung des Stadtrates:

    3.
    Bürgerentscheid am 22.07.2018;
    Vollzug des Art. 18a Abs. 14 Satz 1 GO (Antrag der Wählergruppe Füssen-Land, Herrn Herbert Dopfer vom 11.03.2018 Nr. 620)

    4.
    Vollzug des Art. 18a Abs. 2 der Gemeindeordnung (GO);
    Beschlussfassung über ein Ratsbegehren zum Thema der Weiterentwicklung am Strandbad in Weißensee (fraktionsübergreifender Antrag Nr. 621 vom 27.02.2018)

  7. Veröffentlicht von Jürgen Brecht am 26. Juni 2018 um 15:19

    Heute, am 26. Juni, kamen die Wahlkarten an. Ab jetzt kann zu den Öffnungszeiten des Bürgerbüros gewählt werden. Wahlkarte und Ausweis mitnehmen. Bei Verlust der Wahlkarte kann trotzdem gewählt werden. Die Öffnungszei9ten in der Lechhalde 3, Bürgerbüro:

    Öffnungszeiten Bürgerbüro
    Montag bis Freitag
    08.00 – 12.30 Uhr

    Dienstag
    14.00 – 17.00 Uhr

    Donnerstag
    14.00 – 18.00 Uhr

    Hier die Webseite der Initiative für den Erhalt der jetzigen Kioskanlage:

    http://www.erhalt-kiosk-weissensee.de/

    Hier die Webseite des Interessenten für einen Neubau:

    https://strandbad-weissensee.de/

  8. Veröffentlicht von Jürgen Brecht am 26. Juni 2018 um 15:21

    Letzter möglicher Wahltag ist dann Sonntag, der 22. Juli, von 10 bis 18 Uhr. Persönlich gehe ich bei jeder Wahl eher vor dem letzten Sonntag wählen. Es könnte was dazwischenkommen.

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