Informationsfreiheitssatzung (IFS) für Füssen

Es wäre ein Gewinn  für die Bürger, eine solche Satzung zu erhalten. Bisher ist für Auskunftsersuchen an die Verwaltung der Stadt ein „berechtigtes Interesse“ erforderlich, um die Auskunft zu erhalten. Mit einer IFS fällt das berechtigte Interesse zum Erhalt der Auskunft weg.

https://informationsfreiheit.org/

Eine solche Satzung gibt es für die Angelegenheiten der EU, der Bundesrepublik Deutschland und in 12 Bundesländern. In Bayern können sich Kommunen und Landkreise eine solche Satzung geben. Füssen hätte auf Initiative von Frau Christine Fröhlich fast eine solche Satzung bekommen

Blickpunkt Füssen Informationsfreiheit

Durch die Kehrtwende der SPD-Fraktion von einem ja zu einem „jetzt nicht“ gelang diese Verbesserung dann doch (noch) nicht

http://www.blickpunkt-fuessen.de/2017/04/08/informationsfreiheit-unerwuenscht/

 

 

 

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