Bebauungsplan W 60 – Sonnenstraße Ost („Guggemoswiese“)

Wer hört sie nicht, die zahllosen Reden in Füssen von Stadträten und Bürgermeister über die Wichtigkeit preiswerteren Wohnraumes für die Stadt. Nach dem Lesen dieses Artikels scheint allerdings die Praxis nicht dem zu folgen. Und was die Ablösesumme betrifft, ein Witz für den Verzicht auf über 2000 m² preiswerteren Wohnraumes.  Die städtisch Häuser in der Ziegelwies stehen sowieso seit Jahren als Thema an.

Und ja, Wunschdenken darf nicht fehlen. Herr Angeringer rechnet damit, dass in Zukunft das Neubau der Mietpreise auch wieder etwas sinken wird, heißt es im Bericht. Wieso denn das, wenn fast nur freifinanzierte Eigentumswohnungen entstehen?  Mich erinnert das an die ersten berichte über die Swapverluste der Stadt. Wurde doch damals der Bürgermeister zitiert, er erwarte für die Zukunft steigende Zinsen, so dass die Verluste der Swaps sich verringern. Was ist faktisch seitdem passiert? Die Zinsen sanken und die Verluste vergrößerten sich.

Neben der Thematik der geförderten Wohnungen dort ist auch der dort geforderte Spielplatz ein Thema.  Auf dem ehemaligen Hallenbadgelände wurde ebenfalls ein Spielplatz gefordert. Dieser ist verschlossen, nur für Anwohner der neu gebauten Wohnungen steht auf einem Schild.  Wurden dort schon je Kinder spielen gesehen?  Damit dies auf dem neubau auf der Guggemoswiese nicht auch passiert, gab es eine Eingabe von mir zu dem B-Plan. Diese war Thema in der letzten Stadtratssitzung, als es um den B-Plan ging. Hier der Bericht des Kreisboten vom 9.10.19:

 

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Am 28.7.2015 stimmte der Stadtrat in Zusammenhang mit der zukünftigen Bebauung der Wiese einstimmig folgendem Ziel zu:

„Zielsetzung ist im Wesentlichen die vorrangige Entwicklung als Wohngebiet, die Einrichtung eines
Teilbereichs von mind. 25 v.H. für preisgünstigeres familiengerechtes Wohnen,…..“

Das ist nun über zwei Jahre her. Sind Ihnen Aktivitäten oder geplante Aktivitäten bekannt, damit das sinnvolle Ziel Realität wird?  Fragen Sie die Stadträte gerne dazu, was sie planen, um dieses Ziel Realität werden zu lassen.

Wir wissen ja von Presseveröffentlichungen, wie stark der Bedarf in unserer Stadt in diesem Segment ist und wir wissen von Reden und Medienberichten, dass sich die Fraktionen dessen bewusst sind und sich einsetzen wollen.

Es gibt andere Städte, die haben generelle Vorgaben verabschiedet, z.B. Landsberg am Lech. Die einzelnen Bestimmungen können unter den Links auf dieser Webseite nachgelesen werden:

http://landsberg.de/web.nsf/id/pa_lansa6ed8a.html

§ 11 des Baugesetzbuches nennt ausdrücklich die Möglichkeit, in einem städtebaulichen Vertrag Vorgaben zu machen. Absatz 2:

2.
die Förderung und Sicherung der mit der Bauleitplanung verfolgten Ziele, insbesondere die Grundstücksnutzung, auch hinsichtlich einer Befristung oder einer Bedingung, die Durchführung des Ausgleichs im Sinne des § 1a Absatz 3, die Berücksichtigung baukultureller Belange, die Deckung des Wohnbedarfs von Bevölkerungsgruppen mit besonderen Wohnraumversorgungsproblemen sowie der Erwerb angemessenen Wohnraums durch einkommensschwächere und weniger begüterte Personen der örtlichen Bevölkerung;

 

 

1 Kommentar

  1. Veröffentlicht von Jürgen Brecht am 29. Januar 2018 um 15:37

    Ein weiteres Argument für einen Anteil geförderter Wohnfläche am Gesamtprojekt: Die erzielbaren Verkaufspreise für Neubaueigentumswohnungen sind seit dem Zeitpunkt, an dem das Grundstück vom jetzigen Eigentümer erworben wurde, in der Stadt Füssen um einiges gestiegen. Damit ist es kaufmännisch leichter, auch geförderten Wohnraum zu errichten.

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