2007 und 2008: Zweites Gerichtsurteil zur Stellenvergabe „Leiter Amt I“ durch die Stadt Füssen

Nun, nach den Qualitätsbeurteilungen im ersten Urteil gab es eine Revision, Beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof wurde im November 2007 geurteilt. Das Urteil trägt das Aktenzeichen 3 CE 07.2821. Antragsgegnerin ist die Stadt Füssen. Auszüge:

Auch dieses Gericht sieht die Ausschreibung als derart fehlerhaft, dass

Konnte oder wollte die Verwaltung die Stellenausschreibung nicht gemäß der Vorgaben durchführen.  Wenn im Folgenden die Beurteilung genannt wird, ist erstaunlich, wie (zu) alt diese war:

Das Anforderungsprofil für die neue Amtsleiterstelle hätte wegen einer Umstrukturierung der Zuständigkeiten klar beschrieben werden müssen. Kloingt logisch? Sollte man meinen. Es liest sich aber sehr anders:

„Fehlen vollständig“, das ist schon starker Tobak. Nun wurde versucht,  Nun praktisch die Zusammenfassung, in der Schule hieße es wohl „ungenügend: 

Zweite Pleite.   Also neuer Anlauf durch die Stadt Füssen zur Stellenbesetzung. Mit personell dem gleichen Ergebnis und einem weiteren Gerichtsverfahren. Ich verrate nicht zu viel, wenn ich vorausschicke, auch diese Ausschreibung wurde vergeigt.

 

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